Kollisionsgefahr

Von Kollisionsgefahr spricht man in der Schifffahrt, wenn sich zwei Schiffe annähern und ein Zusammenstoß droht. Das bedeutet, beide Schiffe befinden sich auf einem Annäherungskurs, ohne dass sich die Peilung eines der Schiffe ändert. Im Ernstfall – wenn keines der Schiffe reagiert – kollidieren die beiden Seefahrzeuge.

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